Datenschutzberatung von ENSECUR
Unser Anspruch: Datenschutz besser machen.
Externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Softwareunternehmen mit Datenschutzanforderungen von Auftraggebern, Sozialen Einrichtungen und Industrieunternehmen mit Datenschutzanforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. dem DSG-EKD im Südwesten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen).
- Datenschutzberatung in allen Sachverhalten nach DS-GVO und DSG-EKD
- Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Unterstützung betrieblicher Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragter
Produkte
- Ist-Aufnahme zur Standortbestimmung des vorhandenen Datenschutzniveaus oder für Due Diligence Prüfungen im Hinblick auf die DS-GVO mit Nutzung von BAFA-Förderungsmittel
- Dokumentationen im Bereich der Datensicherheit wie Berechtigungskonzepte, Datensicherungskonzepte, Administrationskonzepte, Passwortrichtlinien, Notfallplänen, internen Regelungen wie Mitarbeiterhandbücher
Beratungsbranchen
Ihr externer Datenschutzbeauftragter von ENSECUR
Datenschutz von ENSECUR bzw. Datenschutz besser machen bedeutet für Sie:
Kundenorientiert
Ihre Bedürfnissen und Ihre individuellen Datenschutzanforderungen stehen im Vordergrund.
Entlastend
Übernahme der Datenschutzaufgaben durch einen Experten und unmittelbare Entlastung von Ihnen und Ihrer Organisation.
Messbar und leistungsorientiert
Ihr individueller Datenschutzbedarf wird durch uns ermittelt und für Sie messbar. Ihre Investition ist langfristig kalkulierbar.
Qualifiziert und persönlich
Ihre Datenschutz-Herausforderungen werden von qualifizierten Beratern mit Sozialkompetenz, Persönlichkeit und KVP-Mentalität gelöst.
Verständlich und kommunikativ
Ihre Berater haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme und verfügen über Augenmaß zur Lösungsfindung. Sie sprechen Ihre Sprache und pflegen eine verständliche Kommunikation.
Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie als Neukunde nicht innerhalb von 6 Monaten zufrieden sind, können Sie den Vertrag sofort lösen!
Ihr externer Datenschutzbeauftragter von ENSECUR mit Zufriedenheitsgarantie*

*Neukunden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zur Stellung des externen Datenschutzbeauftragten erhalten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eingeräumt. Zur Wahrnehmung ist die Kündigungserklärung in Schriftform mitzuteilen.