BfDI verbietet Facebook-Fanpage der Bundesregierung wegen Datenschutzverstoß – und nun?

Der Betrieb von Facebook-Fanpages ist schon lange ein Dorn im Auge von Datenschützern. Die Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat daher eine eigene „Taskforce Facebook-Fanpages“ eingesetzt, um die datenschutzkonforme Nutzung von Facebook-Fanpages zu überprüfen. In Ihrem Kurzgutachten vom 10. November 2022 hat die Taskforce erneut bestätigt, dass Organisationen Facebook-Fanpages nicht datenschutzkonform betreiben können. Bereits im Kurzgutachten vom 18. März 2022 ist die Taskforce zu diesem Ergebnis bekommen, welches die DSK im Beschluss vom 23. März 2022 auch bestätigt hat. Es ist daher nur konsequent, dass den Worten nun auch Taten folgen: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) untersagte am 17. Februar 2023 die Facebook-Fanpage der Bundesregierung.

BfDI vs. oberste Bundesbehörden – Was bisher geschah

Erstes Rundschreiben

Am 20. Mai 2019 verschickte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein erstes Rundschreiben an alle obersten Bundesbehörden. Darin informierte er die Bundesbehörden darüber, dass zum Zeitpunkt des Schreibens die Facebook-Fanpage gegen den Datenschutz verstößt.

Der BfDI hat sich mit seiner Begründung primär auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 5. Juni 2018 gestützt. Damals entschied der EuGH, dass Betreiber von Facebook-Fanpages mit Facebook (zwischenzeitlich Meta Platforms) eine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.d. Art. 26 Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) für die Datenverarbeitung inne haben. Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit müssen die Parteien die daraus resultierenden Pflichten in einer Vereinbarung festlegen. Facebook hatte als Reaktion auf das Urteil ein Dokument als Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit herausgegeben, welches jedoch – bis heute – nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ferner bemängelte der BfDI, dass die Datenverarbeitung durch Facebook nicht transparent und es Facebook-Fanpage Betreibern dadurch nicht möglich sei, die gesetzlichen Informations- und Nachweispflichten zu erfüllen.

Zweites Rundschreiben, Anhörung und Stellungnahme des Bundespresseamtes

In einem 2. Rundschreiben am 16. Juni 2021 an die obersten Bundesbehörden bemängelte der BfDI erneut, dass die Behörden nach wie vor nicht nachweisen können, die Facebook-Fanpages datenschutzkonform zu betreiben. Der BfDI kündigte daher an, ab Januar 2022 seine Abhilfebefugnissen zu gebrauchen, sollten die Bundesbehörden ihre Facebook-Fanpages nicht abgeschaltet haben. 2022 versendete der BfDI dann ein Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA), welches die Facebook-Fanpage der Bundesregierung betreibt. Zu dem Anhörungsschreiben nahm das BPA dann auch Stellung. In der Stellungnahme verwies das BPA auf den datenschutzkonformen Betrieb der Facebook-Fanpage.

Untersagung

Die Stellungnahme des BPA blieb erfolglos. Am 17. Februar 2023 untersagte der BfDI den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung per Bescheid. Neben dem Fehlen einer geeigneten Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit und dem Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht, bemängelt der BfDI, dass weder für die Übermittlung der Nutzerdaten an Meta Platforms in die USA, noch für das Setzen von Cookies geeignete Einwilligungen der Nutzer eingeholt werden.

Klage des BPA gegen den BfDI

Das BPA hatte vier Wochen Zeit, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen oder gegen den Bescheid des BfDI zu klagen. Am 17. März 2023 reichte das BPA Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid ein.

Bereits vor der Einreichung der Klage begründete der Stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner auf der Regierungspressekonferenz vom 27. Februar 2023, weshalb das BPA die Facebook-Fanpage weiter betreiben wolle:

„Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen. Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Dazu gehört es, sich an der tatsächlichen Mediennutzung der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, um diese auch wirklich zu erreichen.“

Die Facebook-Fanpage darf bis zum Ausgang des Verfahrens weiter betrieben werden. Es liegt nun also an den Gerichten, über den Sachverhalt zu entscheiden. 

Was bedeutet das für nicht-öffentliche Organisationen?

Nun stellt sich natürlich die Frage, was das für Unternehmen und soziale Einrichtungen bedeutet. Zum aktuellen Zeitpunkt gilt es, Ruhe zu bewahren und den gerichtlichen Ausgang abzuwarten. Nichtsdestotrotz sind die bemängelten Punkte des BfDI auf alle Facebook-Fanpages von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen übertragbar. Jede Organisation, die eine Facebook-Fanpage betreibt, muss also davon ausgehen, dass sie möglicherweise gegen den Datenschutz verstößt. Das Gerichtsverfahren kann hierrüber nun Rechtsklarheit bringen.

Fazit: Vermutlich verstoßen Organisationen mit Facebook-Fanpages weiterhin gegen den Datenschutz und sollten Alternativen prüfen

Formaljuristisch ist davon auszugehen, dass der BfDI nach aktuellem Rechtsstand im Recht ist. Auch wenn es kaum vorstellbar ist, ist es durchaus realistisch, dass die Verwaltungsgerichte der Ansicht des BfDI folgen und die Untersagung bestätigen. Kurios an dem Sachverhalt ist, dass der deutsche Gesetzgeber durch den Betrieb der Facebook-Fanpage gegen eine Verordnung verstößt, welche er selbst mit beschlossen hat – nämlich die DS-GVO. Man kann also darüber Schmunzeln, dass das BPA nun sogar gegen die Untersagung klagt, die letztlich nur eine Folge aus der Gesetzgebung ist, an der die Bundesregierung selbst beteiligt war. Dass dieser Präzedenzfall daher mit der Bundesregierung selbst und nicht auf dem Rücken eines Unternehmens ausgetragen wird, ist daher zu begrüßen.

Auf einer Metaebene bleibt die Nutzung von Social Media aber ein Dilemma. Auch wenn datenschutzrechtlich die Nutzung nicht konform stattfindet, sind Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok doch zentrale Werkzeuge für die Öffentlichkeitsarbeit. Um bürgernah sein zu können, muss die Politik den Menschen dort begegnen, wo sich das Volk aufhält – und das ist heutzutage in der digitalen Welt. Falls Gerichte der Bundesregierung und anderen Bundesbehörden tatsächlich untersagen sollten, ihre Facebook-Fanpages weiter zu betreiben, bleibt spannend wie diese damit umgehen.

Sie haben Fragen zum Thema Facebook und Social Media und benötigen kompetente Datenschutzberatung? Dann kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne.

von Bastian Maute, 07.04.2023

Bildquelle: Bild von cloudlynx auf pixabay

Hilfreiche Links:

Kurzgutachten der Taskforce Facebook-Fanpages vom 10. November 2022 zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages:

Beschluss der DSK vom 23. März 2022 zum Kurzgutachten der Taskforce Facebook-Fanpages:

Erstes Rundschreiben des BfDI vom 20. Mai 2019 an Bundesbehörden:

Zweites Rundschreiben des BfDI vom 16. Juni 2021 an Bundesbehörden:

Bescheid über die Untersagung der Facebook-Fanpage der Bundesregierung:

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