Keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist risikobehafteter als diejenige, bei der Informationen unbewusst, ungewollt und ohne Rechtsgrundlage an Nicht-Empfangsberechtigte weitergegeben werden. Seit Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gehören solche Versäumnisse mit… [weiterlesen]
