Datenschutzberatung – Zertifizierte DS-GVO Berater für Organisationen

Sie suchen Datenschutzberatung zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) oder des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)? Dann sind Sie bei uns richtig! ENSECUR berät seit 2011 Softwareunternehmen, soziale Einrichtungen und datenschutzaffine Organisation in allen Fragestellungen des Datenschutz und der Datensicherheit. Dadurch, dass wir uns schon so lange mit Datenschutzfragen beschäftigen, profitieren Sie von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.

Für welche Organisationen ist eine Datenschutzberatung sinnvoll?

Datenschutz ist komplex und umfangreich. Die DS-GVO gilt erst seit 2018 und ist noch vergleichsweise jung. Das bedeutet: Rechtsunsicherheit und neue Rechtsprechung durch Gerichte, wie die DS-GVO auszulegen ist. Datenschutz entwickelt sich somit stetig weiter und fordert Organisationen heraus, sich neuen rechtlichen und technischen Fragen zu stellen. Diese zu beantworten gelingt nur, wenn die Organisation jemanden hat, der über das erforderliche Wissen verfügt und sich kontinuierlich weiterbildet.

Organisationen lösen dies mit internen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzkoordinatoren. Diesen fehlt jedoch häufig die Zeit und die Fachkunde, um die vielen Datenschutzaufgaben bewältigen zu können. Gerade wenn sie diese nur in Teilzeit neben ihrer originären beruflichen Tätigkeit durchführen müssen, fällt Datenschutz dann „hinten runter“. Somit ist eine Datenschutzberatung für alle Organisationen sinnvoll, die nicht über die internen Ressourcen oder das erforderliche Fachwissen verfügen. Externe Datenschutzberater sind Experten im Datenschutzrecht. Sie unterstützen die interne Datenschutzorganisation darin, ihre Fragen zu beantworten, zielführende Lösungen zu entwickeln und sie dabei zu unterstützen, wie sie diese umsetzen.

Welche Leistungen umfasst unsere Datenschutzberatung?

Jede Organisation verarbeitet personenbezogene Daten. Kleinere Organisationen wissen häufig nicht, welche Anforderungen der Gesetzgeber hierfür an sie stellt. Mittlere und große Organisationen hingegen benennen Datenschutzbeauftragte und etablieren ein Datenschutzmanagementsystem. Wiederum andere Organisationen müssen Nachweise ihrer getroffenen Datenschutzmaßnahmen an Auftraggeber liefern oder sehen sich einem Audit konfrontiert. Die Beratungsthemen im Datenschutz sind vielfältig und die Fragestellungen so unterschiedlich, wie es die verschiedenen Organisationen sind:

Ist-Aufnahme Datenschutz

Individuelle Datenschutzsituation erfassen, Verbesserungen und Umsetzungsbedarf identifizieren

Verfahrensbeschreibungen

Erstellen des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten, prüfen und dokumentieren von Prozessen in Verfahrensbeschreibungen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Aufnehmen, prüfen und bewerten der technischen und organisatorischen Maßnahmen der Organisation, Verbesserungen empfehlen

Videoüberwachung

Prüfen von Videoüberwachung in Organisationen, anpassen von Einstellungen für einen datenschutzkonformen Einsatz

Datenschutz-Folgenabschätzung

Begleiten und unterstützen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, um risikobehaftete Sachverhalte zu prüfen und durch weitere Maßnahmen abzusichern

Auftragsverarbeitung

Identifizieren von Sachverhalten mit Auftraggebern oder Auftragnehmern, für die eine Auftragsverarbeitung oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt und erfüllen der jeweiligen Anforderungen

Datenschutzaudits

Vorbereiten und durchführen von Datenschutzaudits der gesamten Organisation, bestimmter Bereiche, Prozesse oder einzelner Maßnahmen

Prüfung von Softwareanwendungen

Gestalten von Produkten oder Softwareanwendungen hinsichtlich datenschutzfreundlicher Voreinstellungen bzw. Datenschutz durch Technik

In welchen weiteren Themen unterstützen wir Sie als Datenschutzberater?

Datenschutzberatungsthemen

  • Identifizieren von Sachverhalten in der Organisation, die durch Datenschutzrichtlinien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen diese sorgfältig und richtig umzusetzen
  • Gestalten von Einwilligungserklärungen und Schweigepflichtentbindungen, um Daten konform zu verarbeiten bzw. anderen weiterzugeben
  • Sicherstellen von  Betroffenenrechten für Beschäftigte, Ansprechpartnerinnen von Kunden und Interessenten oder Dienstleistern, Bewerber, Webseitenbesucher oder sonstigen Personen, von denen die Organisation Daten verarbeitet
  • Etablieren eines Datenschutz-Management mit Datenschutzleitlinie und Datenschutzkonzept
  • Vermeiden von Datenschutzvorfällen und treffen von Abläufen für den Fall, dass ein solcher Vorfall auftritt und Aufsichtsbehörde oder Betroffene zu informieren sind
  • Gestalten und umsetzen von Löschkonzepten, um personenbezogene Daten fristgerecht und datenschutzkonform zu löschen
  • Lösen von Fragen im Beschäftigtendatenschutz
  • Absichern von internationalen Datenverarbeitungen in- und außerhalb von Europa
  • Beraten im kirchlichen Datenschutz nach dem DSG-EKD
  • Beantworten von Fragestellungen im Konzerndatenschutz
  • Begleiten von digitalen Vorhaben in Organisation
  • BerechtigungskonzepteDatensicherungskonzepte, Administrationskonzepte, PasswortrichtlinienNotfallplänen, interne Regelungen wie Mitarbeiterhandbücher im Bereich der Datensicherheit dokumentieren

Datenschutzprüfungen

  • Überprüfen von Prozessen, Softwareanwendungen oder Maßnahmen
  • Prüfen von Nachweisen von Auftragnehmern darauf, ob diese so mit den überlassenen Daten umgehen, wie dies vereinbart ist.
  • Sicherstellen, dass die Organisation Daten von Auftraggebern nur so verarbeitet, wie das von diesen vorgegeben ist

Datenschutzschulungen

  1. Schulen und sensibilisieren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Präsenz oder per Videokonferenz, die personenbezogene Daten verarbeiten
  2. Unterstützen der Schulungskonzepte größerer Organisation durch eine Datenschutz Online-Schulung

Datenschutzcoaching

  • Beraten und unterstützen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzkoordinatorinnen
  • Schulen und sensibilisieren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Präsenz oder per Videokonferenz, die personenbezogene Daten verarbeiten
  • Unterstützen der Schulungskonzepte größerer Organisation durch ein Online-Learning Datenschutz
  • Beraten und unterstützen von Betriebsrätinnen und Betriebsräten bzw. Mitarbeitervertretungen

Wie funktioniert eine externe Datenschutzberatung?

Die Ausgestaltung eines Consultings im Datenschutz hängt stark von den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Kunden ab. Faktoren sind dabei unter anderem:

  • Wie groß ist die Organisation?
  • Welche Fachkunde besitzen die internen Ansprechpartner?
  • Benötigt die Organisation generell Unterstützung im Datenschutz oder besteht Beratungsbedarf für spezielle Themen oder komplexen Fragestellungen?
  • In welchem Umfang soll der externe Datenschutzberater unterstützen?

Wenn die Organisation diese Faktoren gemeinsam mit dem externen Datenschutzberater besprochen hat, kann dieser in den identifizierten Themen bzw. Leistungen beraten. Gemeinsam vereinbaren dann beide, ob der Datenschutzberater entweder vor Ort oder aus der Ferne unterstützt.

Wie profitieren Sie von den Datenschutzberatern der ENSECUR?

Wir entlasten Sie! – Berater von ENSECUR sind nicht nur hochqualifiziert, sondern auch lösungs- und kundenorientiert. Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt steht Ihnen ein Berater zur Seite, der Ihre Bedürfnisse wahr- und ernstnimmt. Wir sind Experten und kennen Ihre Anforderungen und die Besonderheiten aus Ihrer Branche, da wir zahlreiche Organisationen als externe Datenschutzbeauftragte betreuen. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer Datenschutzaufgaben und finden Antworten und Lösungen für Ihre Fragestellungen und Probleme. Sie profitieren dabei nicht nur von der persönlichen Beratung eines ENSECUR-Kollegen, sondern von den Erfahrungen eines starken Teams im Hintergrund.

Kontaktieren Sie das Team der ENSECUR um ein für ihre Organisation zugeschnittenes Angebot für eine Datenschutzberatung zu erhalten.

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