Datenschutzbeauftragter nach EU-DS-GVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung – seit mehr als 3 Jahren gültig

Seit dem 25. Mai 2018 weht im Datenschutzrecht ein schärferer Wind: Damals trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Sie erhöhte die Anforderungen an Unternehmen teils erheblich. So sieht sie im Vergleich zum bisher geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Datenverlust oder rechtswidriger Datenverarbeitung deutlich erweiterte Schadensersatzansprüche betroffener Bürger vor; insbesondere auch als Schmerzensgeld für immaterielle Schäden. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden künftig auch höhere Bußgelder bei Rechtsverstößen verhängen. Die Bußgelder können im Verhältnis zum Umsatz eines Unternehmens bemessen werden und sollen so auch auf große Marktteilnehmer abschreckend wirken.

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Softwareunternehmen, Industrieunternehmen und soziale Einrichtungen sollten kontinuierlich überprüfen, ob ihre Datenverarbeitungsprozesse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und bei Bedarf neue Verfahren implementieren. Ansprechpartner ist dabei, falls vorhanden, ihr Datenschutzbeauftragter. Zu den neuen Pflichten, die Unternehmer kennen sollten, gehören beispielsweise die erweiterten Nachweis- und Dokumentationspflichten: Der Unternehmer muss jederzeit nachweisen können, dass er das erforderliche Datenschutzniveau einhält. Auch müssen die Personen, deren Daten verarbeitet werden, künftig ausführlicher belehrt werden. Neu ist die vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung, ein Verfahren, über das in potenziell besonders sensiblen Bereichen der Datenverarbeitung Risiken erkannt werden sollen. Auch müssen Unternehmen Vorkehrungen treffen, dass die Daten von Kunden auf dessen Anfrage hin oder aber nach Ablauf einer bestimmten Zeit zügig gelöscht werden.

Beratung zum Datenschutz von ENSECUR

Selbst wenn in Ihrem Unternehmen bereits ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt ist, empfiehlt es sich, die Hilfe von zusätzlichen Fachleuten in Anspruch zu nehmen, um das Unternehmen zur Einhaltung dieser Pflichten abzusichern. Diese Hilfe bietet Ihnen ENSECUR als externer Datenschutzbeauftragter nach EU DSGVO Richtlinien. Unsere Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre wichtigsten Datenverarbeitungsprozesse. Basierend darauf erarbeiten wir die Schutzmaßnahmen, die für Sie erforderlich sind, um Ihre Verpflichtungen nach der DS-GVO zu erfüllen. Wir untersuchen die bisherigen Maßnahmen Ihres Betriebs und geben Ihnen Empfehlungen, was Sie tun können, um die Risiken eines Rechtsverstoßes zu senken. Als externer Datenschutzbeauftragter haben wir oftmals einen schärferen Blick und andere Lösungsvorschläge als Ihr betrieblicher Verantwortlicher.

Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre eigene Expertise! Eine fundierte und ausführliche Beratung durch ENSECUR als Datenschutzbeauftragter nach neuer EU DSGVO ist bereits der erste Schritt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Daten Ihrer Kunden und Geschäftspartner – und lässt sie auch weiterhin ruhig schlafen.

ENSECUR – Ihr Datenschutzbeauftragter nach EU-DS-GVO & BDSG

Unsere Leistungen

  • Benennung als externer Datenschutzbeauftragter zur Implementierung und Absicherung von Datenschutz.
  • Datenschutzberatung in allen Sachverhalten der DS-GVO und des DSG-EKD.
  • Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Unterstützung betrieblicher Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragter.