Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Definition Geschäftsgeheimnis – Worum geht es?

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (abgekürzt: GeschGehG) schützt Daten von Organisationen und Unternehmen. Diese Daten müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, seit das Gesetz am 26.04.2019 in Kraft trat, ansonsten gelten Geschäftsgeheimnisse nicht als geschützt. Wichtig ist hierfür unter anderem Folgendes:

  • Vertraulichkeit der Informationen
  • Geschäftlicher Wert der Informationen
  • Nachweisbarkeit der ergriffenen Geheimhaltungsmaßnahmen (§ 2 Nr. 1 b GeschGehG).
  • § 5 GeschGehG enthält eine weitreichende Regelung, die das Melden von Missständen erlaubt. Verletzt demnach ein Whistleblower ein Geschäftsgeheimnis, handelt er dennoch gerechtfertigt und kann nicht bestraft werden. Dies betrifft auch Journalisten und andere, die Whistleblower unterstützen.

Besonders der letzte Punkt stellt eine wesentliche Rechtsänderung dar. Davor war kein Nachweis entsprechender Schutzmaßnahmen erforderlich.

Da es in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und bei der Aufgabe von Datenschutzbeauftragten ausschließlich um den Schutz personenbezogener Daten geht, fragen Sie sich möglicherweise: Was hat der Hinweis auf ein Gesetz hier zu suchen, das uns seit 2019 zum aktiven Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet?

Lösungsmöglichkeiten

Ganz einfach: Auch wenn die Arten von Daten ganz unterschiedlich sind, die aufgrund rechtlicher Vorgaben geschützt werden, so gibt es im Wesentlichen folgende Gemeinsamkeiten zwischen dem Schutz von personenbezogenen Daten nach der DS-GVO und Geschäftsgeheimnissen:

  • Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation der Maßnahmen, um vom gesetzlichen Schutz der Geschäftsgeheimnisse zu profitieren
  • Sowohl für den Schutz von personenbezogenen Daten als auch beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellt die Kategorisierung von Daten samt Risikobewertung eine wichtige Maßnahme dar.
  • Kundendatenbanken enthalten meist sowohl Geschäftsgeheimnisse als auch personenbezogene Daten.

Ihr Nutzen aus der Umsetzung der Anforderungen vom Geschäftsgeheimnisgesetz

Zwar unterscheiden sich die rechtlich notwendigen Dokumente wie NDA (Non Disclosure Agreement) bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen von den Maßnahmen, die Sie für die Einhaltung der DS-GVO ergriffen haben. Wenn Sie allerdings für die Einhaltung der DS-GVO bereits technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten ergriffen und diese auch dokumentiert haben, so haben Sie damit einen Großteil der Bedingungen für die Einhaltung vom Geschäftsgeheimnisgesetz erfüllt. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie die Geschäftsgeheimnisse auf dieselbe Art und Weise schützen wie die personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten und speichern.

Datenschutz besser machen kann also auch bedeuten, von Synergieeffekten zu profitieren und ‚zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen‘.

Hilfreiche Links:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spiegelt nur unsere Erfahrungen als Datenschutzbeauftragte wieder.

Verfasser: Mareike Fischer, 18.01.2021

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