Hinweisgeberschutzgesetz

Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll die gesetzlichen Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ umsetzen. Deutschland regelte bislang nicht, wie Unternehmen / Organisationen es Hinweisgebern (Whistleblowern) ermöglichen, Hinweise zu schadhaftem Verhalten so zu melden, dass sie keine Repressalien zu befürchten haben – und das obwohl EU-Recht dies verlangt. Bis zum 17.12.2021 sollen die europäischen Länder nun umsetzen, was ihnen die EU-Richtlinie vorgibt. Das Problem: CDU und SPD konnten sich in der letzten Legislaturperiode nicht auf den bisherigen Referentenentwurf einigen. Dennoch sollen die gesetzlichen Anforderungen ohne Übergangsfristen gelten, so dass Unternehmen / Organisationen sich besser kurzfristig überlegen, wie sie die Anforderungen umsetzen.

Welche Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Wenn Unternehmen bzw. Organisationen mehr als 50 Personen beschäftigen, so müssen sie eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Hinweisgeber mit ihren Anliegen wenden können. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten müssen Wertpapierdienstleister, Datendienstleister oder Institute, für die das Wertpapierhandelsgesetz gilt, sowie Börsenträger diese Pflicht umsetzen. Dieser Anforderung sollten die Organisationen nachkommen, da sich Hinweisgeber auch an externe Stellen wenden können. In diesem Fall ist jedoch unklar, welche Konsequenzen daraus resultieren.

Was sind die Aufgaben der internen Meldestelle im Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz?

Die interne Meldestelle soll den Hinweisgebern ermöglichen, sie vertraulich zu kontaktieren und das jeweilige Anliegen zu melden. Wenn ein Whistleblower ein solches einreicht, so muss sie die Meldung sorgfältig überprüfen und dieser nachgehen. Eine weitere Anforderung ist, dass die Meldestelle Informationen dazu bereithalten muss, wie die Whistleblower auch externe Meldestellen (z.B. von Bundesbehörden) mit ihrem Anliegen kontaktieren können.

Worauf ist aus Sicht des Datenschutzes beim Hinweisgeberschutzgesetz zu achten?

Auch die Prozesse der internen Meldestelle sind datenschutzrechtlich zu prüfen und es ist sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllen. Das bedeutet, dass die Abläufe im Verfahrensverzeichnis zu dokumentieren sind. Es ist darauf zu achten, dass die Personen der internen Meldestelle die Sachverhalte vertraulich und anonym behandeln. Sofern die Hinweisgeberin ihre Identität offenbaren will, so ist dies nur mit einer gültige Einwilligung möglich. Unklar ist derzeit noch, wie die Informationspflichten umzusetzen sind, das es ja kontraproduktiv wäre, wenn andere Personen, gegen die sich Ermittlungen richten, von diesen erfahren würden.

Ihr Nutzen durch das Hinweisgeberschutzgesetz

Wenn Unternehmen und Organisationen diese Anforderungen sorgfältig umsetzen, so schützen sie sich vor Sanktionen. Sofern sie nicht dafür sorgen, dass die zuständigen Personen Meldungen von Hinweisgebern vertraulich behandeln, droht ihnen ein Bußgeld. Gleiches gilt, wenn sie die Whistleblower daran hindern, dass sie auf Missstände hinweisen können oder ihnen mit Repressalien drohen. Die Bußen betragen dann zwischen 20.000 und 100.000 €. Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig darum zu kümmern, die neuen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes anzugehen.

Sie haben Fragen, wie Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen können? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne!

Hilfreicher Link:

Verfasser: Julian Häcker, 25.10.2021

Sie wollen mehr erfahren? Lassen Sie sich von uns beraten und nehmen Sie jetzt Kontakt auf!