Datenschutzkoordinator

Worum geht es?

Der Begriff des Datenschutzkoordinators ist nicht in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu finden. Die Datenschutzbeauftragte hingegen ist mit ihren Aufgaben (Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen überwachen und den Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter zu beraten) in der DS-GVO oder im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) detailliert beschrieben. Rein praktisch hat der Datenschutzkoordinator ab einer bestimmten Unternehmensgröße erhebliche Bedeutung für eine erfolgreiche Datenschutzumsetzung. Je nach Arbeitsorganisation übernimmt er zahlreiche Aufgaben zur Entlastung und Unterstützung der Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und sozialen Einrichtungen.

Der Datenschutzkoordinator hilft bei der Datenschutzumsetzung

Je mehr Datenverarbeitungsabläufe in einem Unternehmen erfolgen bzw. je mehr Mitarbeiter in einem Unternehmen oder einer Organisaton arbeiten, desto mehr Aufgaben fallen im Datenschutz an. Die Bandbreite möglicher Fragenstellungen kann dabei von detaillierten und komplexen, wie z.B. Datenschutz-Folgenabschätzungen hin zu eher einfachen Rückfragen zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit reichen. Um die üblicherweise knappen Beratungsressourcen möglichst optimal einzusetzen, bietet es sich an die Aufgaben auf unterschiedliche Personen aufzuteilen. Dabei bewährt sich aufgrund unserer Praxiserfahrung eine Arbeitsteilung zwischen Datenschutzkoordinator und Datenschutzbeauftragten.

Mögliche Aufgaben des Datenschutzkoordinators

Für die Arbeitsteilung bzw. Organisation der Datenschutzaufgaben gibt es keine strikten Vorgaben. Die Gestaltung ist daher frei wählbar. Gerade im Zusammenspiel mit einer externen Datenschutzbeauftragten kann ein Datenschutzkoordinator die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Interne Anlaufstelle für alle Datenschutzfragen von Beschäftigten
  • Fragen filtern und kategorisieren, einfache Fragen kann der Datenschutzkoordinator direkt beantworten, schwierigere Fragen sammelt er für die Datenschutzbeauftragte
  • Austausch mit der Datenschutzbeauftragten und Einholen von Zusatzinformationen, die zur Klärung der Sachverhalte erforderlich sind
  • Antworten an die anfragenden Beschäftigten zuschicken
  • Termin- und Ansprechpartnerkoordination für interne Aufgaben
  • Ausrollen von Datenschutzrichtlinien in der Organisation
  • Standard Datenschutzdokumente an Anfragende bereitstellen

Fazit

Die Arbeitsteilung zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem Datenschutzkoordinator ermöglicht es, die knappen Ressourcen im Datenschutzmanagement zielgerichtet einzusetzen. Der Datenschutzkoordinator kann die Datenschutzbeauftragte durch die Übernahme leichterer Routineaufgaben entlasten. Letztere kann sich stattdessen auf ihre originären Aufgaben konzentrieren und sich mit komplexeren Fragestellungen beschäftigen. Dadurch verbessert sich in der Regel die Datenschutzorganisation und die Beschäftigten erhalten schneller Antworten auf ihre Fragen.

Hilfreiche Links:

Verfasser: Julian Häcker, 15.07.2020

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