Europäischer Datenschutzausschuss

Worum geht es?

Wer sich mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt, wird bei der Recherche womöglich schon mal auf ein Working Paper der Artikel-29-Datenschutzgruppe gestoßen sein. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe war eine europäische Instanz, welche die Europäische Kommission in datenschutzrechtlichen Sachverhalten beriet. Sie hieß so, weil sich Ihre Existenz auf Art. 29 der nicht mehr gültigen Datenschutzrichtlinie gründete, die nun durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ersetzt wurde. Mit Außerkrafttreten der Datenschutzrichtlinie und dem Inkrafttreten der DS-GVO wurde die Artikel-29-Datenschutzgruppe ersetzt. Nun übernimmt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Rolle der Artikel-29-Datenschutzgruppe.

Aufgaben und Organisation

Die gesetzliche Grundlage für den Europäischen Datenschutzausschuss findet sich in Art. 68 ff. DS-GVO. Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung der Union, deren übergeordnete Kernaufgabe es ist, die einheitliche Anwendung der DS-GVO innerhalb der Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Er besteht aus einem Vertreter einer Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedsstaates (für Deutschland der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber) sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (Wojciech Wiewiórowski).

Die Aufgaben des EDSA sind in dem umfangreichen Katalog des Art. 70 DS-GVO definiert. Dieser beinhaltet die folgenden Aufgaben:

  • Beratung der Kommission
  • Bereitstellung von Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten
  • Überprüfung der praktischen Anwendung der Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Verfahren
  • Beschlussfassungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Förderung der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten

Praktische Relevanz

Als höchste Instanz aller Aufsichtsbehörden in der EU ist der Europäische Datenschutzausschuss das wegweisende Organ für die Umsetzung der DS-GVO in den Mitgliedsstaaten. Neben den nationalen Aufsichtsbehörden orientieren sich auch Datenschutzbeauftragte an den Leitlinien und Empfehlung der EDSA, da diese bei der Auslegung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen helfen. Der EDSA ist in der datenschutzrechtlichen Praxis also von großer Bedeutung.

Hilfreiche Links:

Verfasser: Bastian Maute, 14.07.2020

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