Auftragskontrolle

Worum geht es?

Die Auftragskontrolle ist die Verpflichtung, die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelmäßig zu kontrollieren. Vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) war sie eine verbindliche Kontrollart, die im BDSG (alt) explizit enthalten und in den technischen und organisatorischen Maßnahmen aufzuführen war. In der DS-GVO taucht der Begriff der Auftragskontrolle nicht mehr auf. Das hat zur Folge, dass die Auftragskontrolle in den Dokumentationen von technischen und organisatorischen Maßnahmen nur noch selten zu finden ist.

Ein Fehler wie wir glauben, da Art. 28 Abs. 3 lit. h) DS-GVO vom Auftragnehmer fordert, dass er alle erforderlichen Informationen als Nachweis zur Einhaltung der vereinbarten Pflichten der Auftragsverarbeitung erbringt. Wie soll ein Nachweis glaubhaft erbracht werden, wenn nicht durch regelmäßige Kontrollen?

Vorgehensweise der Auftragskontrolle

Die Auftragskontrolle bietet mehrere Quellen zur Prüfung an:

Gemeinsam mit Ihnen definieren wir die Prüfinhalte, die Art der Überprüfung und mit wem wir das prüfen.

Ihr Nutzen

Die Durchführung einer regelmäßigen Auftragskontrolle hat mehrere Vorteile:

  1. Regelmäßiger Nachweis der Einhaltung der vertraglichen Vorgaben der Auftragsverarbeitung,
  2. Regelmäßige Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen und dadurch Erkenntnisse zur weiteren Verbesserung,
  3. Regelmäßige Sensibilisierung der betroffenen Mitarbeiter in der Auftragserfüllung,
  4. bei entsprechender Aufbereitung der Ergebnisse können Auftraggeber proaktiv über den hohen Datenschutzstand informiert werden und dadurch Audits vorgebeugt werden, die wiederum wertvolle Ressourcen beanspruchen würden.

Eine regelmäßige Auftragskontrolle sorgt somit für Vertrauen bei Kunden, sichert die Organisation vor potentiellen Verstößen ab und stellt den Nachweis von vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen sicher.

Hilfreicher Link:

Verfasser: Julian Häcker, 18.10.2019

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