Cookies

Cookies Definition – Worum geht es?

Cookies sind per Definition Textdateien, anhand derer ein Web-Server den User durch Zuordnung von bestimmten Textdateien (Cookies) wiedererkennt. Wenn Sie also über Ihren Web-Browser eine Internetseite aufrufen, ordnet der Web-Server Ihrer IP-Adresse eine Textdatei zu, um Sie bei einem weiteren Besuch oder Aufenthalt auf der Seite wiederzuerkennen. So können Cookies eine nützliche Funktion erfüllen, da wiederholte Anmeldungen entbehrlich werden. Denn die von Ihnen besuchte Internetseite würde Sie, ohne die Ihnen zugewiesene Cookies, nach Verlassen der Internetseite vergessen. Dank Cookies können Sie bequem shoppen, Sachen in den Einkaufskorb verschieben und sich weiter auf der Seite umschauen, ohne dass der Inhalt Ihres Einkaufskorbes verloren geht.

Hierbei handelt es sich um ein Beispiel von technisch notwendigen Cookies, die für den Betrieb und Funktionalität einer Webseite notwendig sind. Daneben bieten Cookies aber auch andere Möglichkeiten: So können Cookies eingesetzt werden, um einen User im Netz zu verfolgen (Tracking-Cookies), um so sein Such- und Konsumverhalten zu analysieren. Dabei wird das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst und zur Zusendung darauf abgestimmter Werbung verwendet. Fast jeder hat sich bereits über Werbung für Themen gewundert, zu denen zuvor im Netz gesucht wurde. In aller Regel sind Cookies der Grund dafür.

Anforderungen an die datenschutzkonforme Verwendung von Cookies

Zunächst stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form Websitebetreiber Cookies per Definition einsetzen dürfen. Websitebetreiber fallen als Diensteanbieter unter das Telemediengesetz, sofern sie keine Telekommunikationsdienste anbieten, vgl. §§ 1, 2 Telemediengesetz (TMG). § 15 Abs. 3 TMG erlaubt Diensteanbietern für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen zu erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Diese Vorschrift geht also davon aus, dass der User der Verwendung von Cookies widersprechen muss. Im Umkehrschluss könnte man meinen, dass die Vorschrift es den Websitebetreibern gestattet, die Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens einzuholen, wenn der User dem nicht aktiv widerspricht.

Diese als Widerspruchslösung (Opt-Out) verstandene Vorgehensweise muss allerdings im Lichte und dem Vorrang der DS-GVO ausgelegt werden. Nach Art. 5 DS-GVO muss jede Art der Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgen, also auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden. Als Rechtsgrundlage kommt nach aktueller Rechtslage nur die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DS-GVO in Betracht, die der Websitebetreiber aktiv einholen muss (Opt-in). Eine andere Auslegung ist jedoch mit den Zielen und Vorgaben der DS-GVO nicht vereinbar. Ebenso wenig kann das berechtigte Interesse der Websitebetreiber gem. Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO eine wirksame Rechtsgrundlage für die Verwendung von Cookies darstellen.

Ob die lange auf sich wartende E-Privacy-Verordnung an der aktuellen Rechtslage etwas ändern wird, darf bezweifelt werden. Spätestens mit der Cookie-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020 müssen bei Verwendung von Cookies die vorgenannten Aspekte einer aktiv eingeholten Einwilligung beachtet werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die rechtlichen Anforderungen an Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO beachtet werden. Die Entscheidung hat enorme Bedeutung für Websitebetreiber und die Werbebranche, die ein besonderes Interesse an einer individuellen Zielgruppenansprache verfolgen. Eine Zuwiderhandlung der Vorgaben des BGH bei der Verwendung von Cookies kann von den Datenschutzaufsichtsbehörden mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Die Entscheidung des BGH muss aber für Werbetreibende nicht das Aus der Internetwerbung bedeuten. Vielmehr werden ihnen bestimmte Pflichten auferlegt, bei deren Erfüllung eine datenschutzkonforme Verwendung von Cookies möglich bleibt.
Wir können Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen helfen, damit Sie rechtssicher Ihre Zielgruppe erreichen und mit einem datenschutzkonformen Umgang zusätzliches Vertrauen gewinnen können, eben Datenschutz besser machen!

Hilfreiche Links:

Verfasser: Abbas Taheri, 13.10.2020

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