Double Opt-In

Worum geht es?

Der Begriff Opt-In beschreibt eine eindeutige Willenserklärung einer natürlichen Person. Im Gegensatz zum Opt-Out, in der eine zuvor unterstellte Akzeptanz einer Datenverarbeitung widerrufen werden kann, muss beim Opt-In die Person, deren Einverständnis eingeholt werden soll selbst aktiv werden. Dies kann beispielsweise durch das Setzen eines Einwilligungshäkchens für die werbliche Kontaktaufnahme via E-Mail auf einer Internetseite der Fall sein. Die Checkbox darf nicht vorausgefüllt sein, der Betroffene muss selbstständig den Haken setzen. Neben dieser eindeutigen Willensbekundung wird beim Double Opt-In eine weitere Verifikation seitens der Person eingeholt. Hierzu wird eine E-Mail inkl. eines eindeutig identifizierbaren Bestätigungslinks an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Sobald die Person den Bestätigungslink aufruft, liegt eine zweite und nachweisbare Bestätigung (Double Opt-In) der Person vor.

Für wen eignet sich Double Opt-In und was ist Ihr Nutzen?

Gemäß Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist für jede Datenverarbeitung zwingend eine Rechtsgrundlage notwendig. In vielen Fällen sind Datenverarbeitungen auf Basis anderer Rechtsvorschriften, zur Vertragserfüllung bzw. vorvertraglichen Maßnahmen oder auf Basis des berechtigten Interesses legitim. In den Fällen, in denen keine „herkömmliche“ Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung existiert, kann stets die betroffene Person um Erlaubnis gebeten werden. Die Anforderungen an eine solche Einwilligung sind vielschichtig. So muss die Einwilligung stets freiwillig und informiert erfolgen. Insbesondere muss der Verantwortliche auch der eigenen Rechenschaftspflicht gerecht werden und nachweisen können, dass die betroffene Person in eine Datenverarbeitung eingewilligt hat. Dies gelingt im Falle eines Newsletter-Double-Opt-Ins mit dem Aufruf eines einmaligen und eindeutigen Bestätigungslinks durch die einwilligende Person. Dieser eindeutige Link wird von der verantwortlichen Stelle generiert und ausschließlich an diese eine konkrete Person versandt, die auf der Webseite die Checkbox angeklickt hat.

Sobald dieser Link aufgerufen wird, kann der Verantwortliche mittels Datum und Zeitstempel des Aufrufs des Links, den exakten Zeitpunkt der Einwilligung nachweisen. Durch die Zuordnung des Links zur E-Mail-Adresse kann zudem der konkrete Bezug zu der Adresse und somit der Person hergestellt werden.

Das Double-Opt-In Verfahren gibt Ihrem Unternehmen somit die notwendige Rechtsicherheit z.B. bei werblichen Ansprachen. Auf der anderen Seite schützt es die Verbraucher vor ungewollten Spam-Nachrichten.

Verfasser: Steven Bösel, 07.10.2020

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