Online Unterricht

Worum geht es?

Der Begriff „Online Unterricht“ verbreitete sich mehr und mehr durch die Restriktionen während der Corona Pandemie. Um die Verbreitung von Corona Infektionen zu verlangsamen, trafen die Ministerpräsidenten der Länder die Entscheidung, den Präsenzunterricht temporär auszusetzen. Die Begründung dafür war ein vermutetes erhöhtes Verbreitungsrisiko von Infektionen durch Schülerinnen und Schüler und die Schwierigkeit, bestimmte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Als Reaktion darauf begannen Lehrer den Unterricht digital mit Softwareanwendungen wie Schulplattformen und Videokonferenz-Tools durchzuführen. So entstand der Begriff „Online Unterricht“.

Herausforderungen beim Online Unterricht

Die Herausforderung beim Online Unterricht besteht darin, dass durch den Einsatz der digitalen Tools zahlreiche datenschutzrechtliche Fragestellungen aufkommen, z.B.

  • Welche Software soll für welchen Zweck eingesetzt werden?
  • Welche personenbezogenen Daten werden dabei verarbeitet?
  • Wo ist der Verarbeitungsort der Software (z.B. in Europa, außerhalb von Europa, lokal auf einem Server der Schule)?
  • Kann die Software eines außereuropäischen Anbieters alleine mit pseudonymisierten Daten genutzt werden?
  • Wie geht der Anbieter der Software mit den Daten von Lehrerinnen und Schülern um?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind zum Schutz der Daten getroffen?
  • Wie können Berechtigungen vergeben werden, so dass die Inhalte nur von den Schülerinnen zu sehen sind, für die diese bestimmt sind?
  • Welche Verträge und Vereinbarungen zum Datenschutz (z.B. Auftragsverarbeitung) bieten die Anbieter der Software?

All diese Fragestellungen sind vor Einsatz der digitalen Tools zu prüfen. In der Realität beobachten wir leider, dass die Vorgehensweise genau andersherum ist. Tools kommen zum Einsatz und erst im Anschluss erfolgt eine Prüfung auf Einhaltung des Datenschutzes.

Fazit

Die zunehmende Digitalisierung an Schulen ist sehr zu begrüßen. Insbesondere als temporäre Ersatzlösung in Zeiten von Corona oder vielleicht zukünftig als punktuell sinnvolle Ergänzung zum Präsenzunterricht. Ganz wichtig ist jedoch, frühzeitig an die Erfüllung von Datenschutzanforderungen zu denken. Nur wenn die IT-Verantwortlichen an den Schulen zusammen mit ihren Datenschutzbeauftragten mit sorgfältigen Prüfungen der digitalen Tools starten, können die Datenschutzaspekte verlässlich geprüft und gelöst werden. Dann steht einem sicheren Online Unterricht nichts im Weg.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne an und werfen Sie einen Blick in unser White Paper „Datenschutz bei Online Unterricht“, in dem wir viele dieser Fragen beantworten.

Hilfreiche Links:

Verfasser: Julian Häcker, 28.05.2020

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