eLearning: Datenschutz-Schulung online als Lösung für Ihr Software-Unternehmen

So agil wie Sie: Unser Online-Training für Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz

Profitieren Sie von den Vorteilen der eLearning Datenschutz-Schulung zur Vermittlung von Anforderungen aus der DS-GVO speziell für Software-Unternehmen

Präsenz-Schulungen vor Ort zur Vermittlung der Inhalte von DS-GVO und BDSG sind nach wie vor unsere erste Wahl. Der Direktkontakt unterstützt beim Vermitteln der Inhalte und offene Fragen können unmittelbar von uns beantwortet werden. Doch spezielle Situationen erfordern flexible Lösungen und nicht nur aktuelle Herausforderungen sprechen für Online-Trainings:

  • Selbstbestimmt und passend zu jedem Terminkalender: Jeder Mitarbeiter kann den Zeitpunkt für die eLearning Datenschutz-Schulung selbst wählen. Ganz so, wie der Workload es ermöglicht.
  • Überall möglich: Ganz ohne aufwändige Schulungsraum-Buchungen, vom Arbeitsplatz aus oder am Home-Office-Computer.
  • Voller Erfahrung: Unsere langjährige Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Beratung von Software-Unternehmen fließt auch in unser eLearning-Programm.
  • Einfach ist gut: Simpel in der Durchführung, beliebig wiederholbar und dabei preiswert.
  • Sie benötigen mehr Argumente? Gerne:

Wie wichtig Datenschutz-Schulungen für Software-Unternehmen sind

  • Compliance-Anforderungen aus der DS-GVO für Ihre Kunden bereits im Entwicklungsprozess der Software zu berücksichtigen und entsprechend in die Projektplanung einzubeziehen spart Ihnen aufwändige Revisionen und Versionierungen.
  • Auch für die eigene Unternehmensorganisation sind Sie dazu verpflichtet, die DS-GVO und das BDSG umzusetzen. Können Sie nicht nachweisen, dass Ihre Mitarbeiter*innen geschult sind, drohen im Fall eines Compliance-Verstoßes Bußgelder.
  • Sollten Sie gegen Compliance-Verstöße versichert sein, kann Ihnen Ihre Versicherung den Schutz wegen grober Fahrlässigkeit versagen, wenn keine Datenschutz-Schulungen durchgeführt wurden.

Abweichungen zu gesetzlichen Datenschutzvorgaben innerhalb Ihrer Software können zu Verstößen gegen Auflagen führen, die sich aus Ihren AV-Verträgen ergeben. Das kann zu Vertragsstrafen, verärgerten Kunden und negativen Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung führen. Im Umgang mit den Daten, für die Sie selbst verantwortlich sind drohen Bußgelder.

Profitieren Sie durch unsere Erfahrung im Bereich Datenschutz für Software-Entwicklung

Unsere langjährige Erfahrung in der Datenschutzberatung von Software-Unternehmen stellt sicher, dass das Thema Datenschutz auch per eLearning nicht nur formal abgehakt ist. Wir wissen genau, worauf es beim Datenschutz im Bereich Software-Entwicklung wirklich ankommt. Dieses Wissen geben wir gerne an Sie und Ihre Mitarbeiter weiter! Damit vemeiden Sie nicht nur wirksam, dass ein Datenschutzvorfall Ihre eigene Organisation belastet. Dabei erreichen Sie auch, dass Ihre Kunden beim immer wichtiger werdenden Thema Datenschutz großes Vertrauen in Sie setzen. Sie wissen, dass Sie sich in diesem komplexen Bereich auf Sie verlassen können.

  • Entlastung durch einen Experten, der Fragen zum Datenschutz sicher beantworten kann.
  • Durch die Erfüllung gesetzlicher Datenschutzanforderungen sichern Sie sich und Ihre Kunden ab und reduzieren Ihr persönliches Haftungsreduzierung in der Position der Geschäftsführung.

Ihre Vorteile der ENSECUR eLearning Datenschutz-Schulung zusammengefasst

  • Wirksam und einfach durchführbare eLearning Datenschutz-Schulung spezialisiert auf die besonderen Anforderungen von Software-Unternehmen
  • Branchenspezifisch abgestimmte Inhalte
  • Kostengünstig und nachweisbar umgesetzte Compliance-Anforderung der DS-GVO und des BDSG für Sie und Ihre Kunden.

Weitere Informationen über die Angebote von ENSECUR

Kundenorientiert

Ihre Bedürfnissen und Ihre individuellen Datenschutzanforderungen stehen im Vordergrund.

Entlastend

Übernahme der Datenschutzaufgaben durch einen Experten und unmittelbare Entlastung von Ihnen und Ihrer Organisation.

Messbar und leistungsorientiert

Ihr individueller Datenschutzbedarf wird durch uns ermittelt und für Sie messbar. Ihre Investition ist langfristig kalkulierbar.

Qualifiziert und persönlich

Ihre Datenschutz-Herausforderungen werden von qualifizierten Beratern mit Sozialkompetenz, Persönlichkeit und KVP-Mentalität gelöst.

Verständlich und kommunikativ

Ihre Berater haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme und verfügen über Augenmaß zur Lösungsfindung. Sie sprechen Ihre Sprache und pflegen eine verständliche Kommunikation.

Ihr Software-Unternehmen benötigt auch einen Datenschutzbeauftragten?

Nur drei Schritte sind nötig, um uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten zu gewinnnen:

1. Kennenlerngespräch

Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Auftaktgesprächs besprechen wir gemeinsam Ihre Ausgangslage. In entspannter Atmosphäre lernen Sie uns persönlich kennen und gewinnen einen Eindruck unserer fachlichen und methodischen Kompetenz und unserer pragmatischen Lösungsansätze.

2. Durchführung der Ist-Aufnahme

Wir identifizieren den aktuellen Datenschutzumsetzungsgrad in Ihrer Organisation. Dabei berücksichtigen wir den Stand Ihres Datenschutzmanagements und des Datenschutzbeauftragten, Geschäftsprozesse und Systeme, die Umsetzung der Betroffenenrechte, vorhandene Dokumentationen, Vereinbarungen mit Dienstleistern und Partnern sowie die örtlichen Gegebenheiten. Davon abgeleitet erhalten Sie Datenschutzrisikokennzahlen für die einzelnen Teilbereiche samt einer detaillierten Auswertung und einer Umsetzungsplanung mit konkreten Maßnahmen für die weitere Vorgehensweise. Für diesen Schritt ist eine Nutzung öffentlicher Fördermittel möglich – Sprechen Sie uns an!

Ihr Kundennutzen der Ist-Aufnahme

  • Die individuelle Bedarfsanalyse verschafft Ihnen einen Überblick über Ihr aktuelles Datenschutzniveau
  • Mit unserer Umsetzungsplanung kennen Sie die konkreten Schritten zur weiteren Vorgehensweise

Wenn die Ist-Aufnahme und die Sichtung der Umsetzungsplanung abgeschlossen ist, wissen Sie, wo Sie mit Ihrer Organisation stehen und was als nächstes getan werden muss. Sie haben nun uns und unser methodisches und lösungsorientiertes Vorgehen kennengelernt und können entweder alleine an den Datenschutzaufgaben weiterarbeiten oder Sie arbeiten mit uns zusammen und benennen uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Damit entlasten wir Sie unmittelbar und übernehmen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten für Sie.

3. Benennung als externer Datenschutzbeauftragter zur Implementierung und Absicherung von Datenschutz in Ihrer Organisation

Nach der offiziellen Benennung als externer Datenschutzbeauftragter und der Kommunikation im Unternehmen beginnt die kontinuierliche Arbeit an den offenen Aufgaben, wie unter 2. beschrieben.

Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter für Software-Unternehmen

Soziale Einrichtungen wie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen oder Pflegeheime erheben, verarbeiten und nutzen sehr viele personenbezogenen Daten. Zum Großteil sind diese Daten besonders sensibel und müssen daher besonders geschützt werden.

Im Bereich des Sozialdatenschutzes findet für gewöhnlich ein umfangreicher Datenaustausch statt zwischen Sozialen Einrichtungen und staatlichen Stellen, z. B. Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Versorgungsämtern statt. Hierbei sollten Übermittlungsbefugnisse sowohl für interne wie externe Stellen gewissenhaft geprüft werden.

Datenschutzanforderungen für Software-Unternehmen

Software-Unternehmen müssen sich oft im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Verträgen) an den Vorgaben Ihrer Kunden orientieren. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Je nach Ausrichtung der Verarbeitung durch den Kunden können sich dabei unterschiedliche Anforderungen ergeben. Immer mehr Geschäftsprozesse werden auf unterschiedliche Weise digitalisiert. Dabei steht häufig nicht nur die Produkt-Performance im Vordergrund, sondern zunehmend auch Compliance-Anforderungen. Software-Unternehmen beschäftigen sich daher zunehmend mit der aktiven Umsetzung von Datenschutz. Hier sind Datenschutzberater und gut ausgebildete Datenschutzbeauftragte hilfreich, die sich mit den besonderen Anforderungen von Software-Enwicklung und Auftragsverarbeitungsverträgen auskennen. Sie unterstützen auch bereits in frühen Stadien von neuen Projekten dabei, gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen und das Thema Compliance für Sie und Ihre Kunden in Ihre Produkte zu implementieren.

Eine wichtige Anforderung aus der DS-GVO und Ihrer Kunden ist auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Sobald Sie mehr als 20 Mitarbeiter*innen beschäftigen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist er gesetzlich vorgeschrieben. Für die Benennung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Übernahme durch einen internen Beschäftigten
  2. Übernahme durch einen externen Datenschutzberater oder Datenschutzbeauftragten

Was ist die bessere Option? Für ein Startup ist es häufig sehr teuer, jemanden zu qualifizieren, der diese Aufgabe erfüllen kann. Die erforderliche Fachkunde muss vorhanden sein und die Aufgabe muss zuverlässig erledigt werden. Zusätzlich können Konflikte durch die neue Rolle entstehen. Es ist herausfordernd, intern etablierte Abläufe anzupassen, um sie compliancekonform zu entwickeln. Hier ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft eine passende Lösung.

Externer Datenschutzbeauftragter für Software-Unternehmen

ENSECUR ist ein Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Datenschutz und Datensicherheit. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit. In der Regel haben diese juristischen, technischen oder wirtschaftlichen Hintergrund und verfügen über Zertifikatsnachweise von UDIS, TÜV oder IHK. In Baden-Würrtemberg sind unsere Standorte in Karlsruhe und in Stuttgart. Von dort aus betreuen wir Software-Unternehmen im Südwesten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen).

Kontaktaufnahme zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten für Software-Unternehmen

Sie interessieren sich für eLearning Datenschutz-Schulung und Datensicherheit? Sie als Softwareunternehmen und auch Ihre Kunden legen Wert auf Datenschutz? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular unten auf dieser Webseite oder rufen Sie uns an, wenn Sie sich für unsere Leistungen und Angebote interessieren. Im Anschluss des Telefonats oder einem ersten Kontakt per E-Mail bietet sich das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch an. Fragen Sie uns alles, was Sie zum Thema eLearning, Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, Vorgehensweise, Kosten etc. interessiert.

Wenn Sie über unsere Angebote zur eLearning Datenschutz-Schulung hinaus in diesem Bereich mit uns zusammenarbeiten möchten, dann starten wir mit der Ist-Aufnahme. Damit gewinnen Sie in kürzester Zeit einen Gesamtüberblick über den Datenschutzstand in Ihrem Software-Unterehmen. Was sind die Inhalte? Prozesse und Systeme, die Organisation, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Regelungen wie Auftragsverarbeitungen mit Dienstleistern und Partnern und Mitarbeitern und vieles mehr. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme werten wir die Ergebnisse aus und stellen Ihnen diese in Form einer Präsentation dar. Außerdem erfahren Sie, was die nächsten Schritte sein können und wie Sie Ihr externer Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzberater dabei unterstützen kann. Dieser erste Schritt ist förderfähig. Sprechen Sie uns an!

Anschließend können Sie entweder den weiteren Weg mit einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten gehen oder Sie entscheiden sich für einen externen Datenschutzbeauftragten von ENSECUR. Ein externer Datenschutzbeauftrager kümmert sich um Ihre Fragen, entlastet Sie und Ihre Organisation und sorgt für praktikable erfahrungsbasierte Lösungen in Ihrem Software-Unternehmen. Wir freuen uns sehr auf Ihre Anfrage!

Beratungsleistungen

  1. Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen des Bundesdatenschutzgesetz und des Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)
  2. Begleitung bei der Umsetzung der Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
  3. Erstellen von Verfahrensverzeichnissen und Verfahrensbeschreibungen
  4. Aufnahme und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  5. Schaffung von Awareness und Sensiblisierung der Geschäftsleitung und der MitarbeiterInnen
  6. Beratung der Organisationsleitung, der Teilbereichsleitung und Ihrer Mitarbeiter in allen Datenschutzfragen
  7. Beurteilung der eingesetzten IT und der Software hinsichtlich Datenschutzkonformität
  8. Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter
  9. Prüfung von Sachverhalten der Auftragsverarbeitung, Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen von Auftragnehmern
  10. Beratung bei Einzelprojekten, wie z.B. einer E-Rechnungs-Einführung, Einführung einer elektronischen Personalakte, Unterstützung und Regelung von Datenverarbeitung durch Dienstleistern oder Übermittlungen ins inner- und außereuropäische Ausland

Kontaktieren Sie uns

Unser Karlsruher Büro liegt zentral in Karlsruhe in der Kaiserstraße 86. Ihr Ansprechpartner dort ist Thorsten Jordan. Sie können ihm direkt eine Nachricht über unser Kontaktformular schicken. Ihre Nachrichten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.

Adresse

Thorsten Jordan, Geschäftsführer, Kaiserstraße 86, 76133 Karlsruhe

Fax

+49 (0)721 180 356 75

Unser Stuttgarter Büro in der Sophienstraße liegt zentral in Stuttgart. Ihr Datenschutzberater dort ist Julian Häcker. Sie können ihm direkt eine Nachricht über unser Kontaktformular schicken. Ihre Nachrichten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen.

Adresse

Julian Häcker, Geschäftsführer, Sophienstraße 25, 70178 Stuttgart

Fax

+49 (0)711 46 05 41 45