Chatkontrolle der EU – Wieso sie aus Sicht des Datenschutz bedenklich ist

Vorneweg: Es ist selbstverständlich, dass wir Kinder vor Missbrauch schützen müssen. Jeder einzelne Missbrauchsfall ist einer zu viel. Aktuelle Berichte im Spiegel zu sexuellem Kindesmissbrauch in NRW sind erschütternd und machen einen fassungslos. Dass natürlich sofort einzig und allein der Datenschutz schuld daran sein soll und aufzuweichen ist, war zu erwarten. Die Pläne der EU-Kommission blasen ins gleiche Horn. Der Ansatz ist gut gemeint, die Kollateralschäden jedoch fatal. Wieso sind die Pläne aus Sicht des Datenschutz bedenklich?

Was ist die Hauptkritik an der geplanten Chatkontrolle der EU?

Seit die EU-Kommission am 11. Mai 2022 ihre Ziele und Pläne in einer Pressemitteilung vorgestellt hat, äußerten sich zahlreiche Experten, Politiker und Medien zu dem geplanten Vorhaben. Heise Online befragte in einem Beitrag verschiedene Aktivisten, Wissenschaftler und Politiker dazu. Die Hauptkritik dabei war:

  • Wenn Messenger-Kommunikation mit Hintertüren in der Verschlüsselung oder durch Durchleuchtung von Nachrichten auf Endgeräten versehen wären, dann sei die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet. Das gilt für die Kommunikation von Straftätern wie auch für die von völlig unbescholtenen Bürgern.
  • Wenn Hintertüren erst mal implementiert wären, dann wären sie vorhanden und sie könnten genutzt werden. Das ist wie bei Zero Day Exploits, wenn Sicherheitsbehörden diese dafür nutzen, andere Nationen, Gefährder oder wen auch immer auszuspähen. Jeder andere Angreifer kann diese Sicherheitslücken jedoch genauso ausnutzen und beispielsweise kritische Infrastruktur wie Stromversorger oder Krankenhäuser angreifen.
  • Durch die Chatkontrolle der EU drohe die anlasslose Überwachung jeglicher Kommunikation ohne Verdachtsmoment.
  • Es bestehen massive Zweifel, ob die Vorgehensweise mit geltenden europäischen oder deutschen Grundrechten sowie der EuGH-Rechtsprechung vereinbar sei.
  • Die Pläne untergrüben vertrauliche und sichere Kommunikation im Internet und sie würden einen Freifahrtschein für staatliche Überwachung schaffen.
  • Der Entwurf sei unklar formuliert, so dass sich daraus auch eine erweiterte Vorratsdatenspeicherung ableiten ließe, die es erlaube, Inhaltsdaten für maximal 12 Monate zu speichern.
  • Das geplante EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sei eine neue Supersicherheitsbehörde mit extensiven Datensammelbefugnissen.
  • Alle Nutzer von elektronischer Kommunikation stünden unter Generalverdacht, die Kommission wolle die IT-Sicherheit abschwächen.
  • Die Algorithmen, die die Inhalte nach relevanten Inhalten durchsuchen sollen, könnten auch auf beliebige andere Inhalte wie politische Interessen und religiöse Ansichten erweitert werden.

All diese Aspekte nennt der oben genannten Beitrag von heise Online.

Was ist die Kritik speziell von Datenschützern an der geplanten Chatkontrolle der EU?

Der europäische Datenschutzbeauftragte äußerte sich in einer Stellungnahme zum geplanten Vorhaben. Auch er merkt an, dass die geplante Chatkontrolle „in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und den Schutz personenbezogener Daten sämtlicher Benutzer von sehr beliebten elektronischen Kommunikationsdiensten wie Instant-Messaging-Plattformen und -Anwendungen eingreifen würden.“

Außerdem weist er auf mögliche Folgeschäden hin: Würde der Vorschlag angenommen, so würde er unweigerlich als Präzedenzfall für künftige gesetzgeberische Maßnahmen auf diesem Gebiet dienen.“ Des Weiteren führt er dazu aus, dass die Pläne in der aktuellen Form unverhältnismäßig seien.

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisiert die Chatkontrolle der EU in einem Tweet und hält sie ebenfalls für „nicht vereinbar mit unseren europäischen Werten und kollidiert mit geltendem Datenschutzrecht.“

Welche sonstige Kritik gibt es an der geplanten Chatkontrolle der EU?

Der Europaabgeordnete Patrick Breyer gibt auf seiner Webseite einen wertvollen Überblick über die bereits existierende freiwillige Chatkontrolle und die nun anstehenden Pläne. Er beleuchtet den Entwurf und erläutert, welche Konsequenzen aus dem Vorschlag der Chatkontrolle drohen. Unter anderem sind dies:

  • Die Anbieter müssen Nachrichten auf jedem Smartphone durchsuchen. Dabei sind auch persönliche Speicher wie z.B. Apples iCloud betroffen.
  • Das gewählte Verfahren, um nach bekannten Bildern und Videos zu suchen, führt laut Schweizer Bundespolizei dazu, dass 87% der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind.
  • Da Kommunikationsdienste zukünftig das Alter ihrer Nutzer überprüfen müssen, ist in der Praxis eine vollständige Identifizierung erforderlich. Damit ist es unmöglich, anonym zu kommunizieren.

Patrick Breyer nennt in dem Beitrag auf seiner Webseite auch Alternativen zur Chatkontrolle der EU, die deutlich verhältnismäßiger wären, wie z.B. mehr Ressourcen zur Strafverfolgung, Präventionskonzepte und Schulungsmaßnahmen oder Verbesserung der Medienkompetenz.

Was bleibt als Fazit?

Die aktuelle Diskussion zur Chatkontrolle gab es bereits letztes Jahr in den USA, als dort ähnliche Pläne aufkamen. Edward Snowden äußerte sich damals zu diesen Plänen (originaler Beitrag auf Englisch, hier auch in einer deutschen Übersetzung). Wer sich daran erinnert, erkennt das alles wieder. Auch da war der Ansatz gut gemeint, die Kollateralschäden jedoch fatal. Kinder sind unbedingt zu schützen, jedoch nicht so unspezifisch, unverhältnismäßig und mit derartigen Konsequenzen auf jegliche elektronische Kommunikation! Deswegen bitte eine bessere Lösung, die dem mehr als berechtigten Anliegen gerecht wird, ohne Fundamente unserer Grundrechte einzureißen.

Verfasser: Julian Häcker, 03.06.2022

Wer sich für den Text der Regulierung der EU-Kommission interessiert, findet diesen übrigens hier.

Bild von dimitrisvetsikas1969 auf Pixabay

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