Höhere BAFA-Förderung für Datenschutzberatung möglich

Anlässlich der Corona-Krise und zunehmender wirtschaftlicher Unwägbarkeiten reagiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es erhöht Leistungen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows. Wie können Sie davon profitieren? Ihr Unternehmen ist von der Corona-Krise betroffen? Für Beratungsleistungen mit BAFA-Förderung ist ein Zuschuss bis zu zu 100 Prozent möglich, und zwar bis zu einem Rechnungsbetrag von 4.000 Euro. Das bedeutet, dass die BAFA-Förderung für Datenschutzberatung höher als bisher ausfällt! Wir sind beim BAFA als Berater/Beratungsunternehmen akkreditiert und als förderfähige Beratung qualifiziert.

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert allgemeine und spezielle Beratungen. Zu den förderfähigen Leistungen fällt unter allgemeine Beratung mit wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auch eine Datenschutzberatung. Damit Sie die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung zum Datenschutz nutzen können, muss Ihr Unternehmen einige wenige Kriterien erfüllen.

Wann sind Sie antragsberechtigt?

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen, die älter als drei Jahre sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig vom Alter
  • Unternehmenssitz in Deutschland mit Erfüllung der KMU-Kriterien

Wann sind Sie nicht antragsberechtigt?

  • Unternehmensberatungen, Wirtschaftsberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare oder Insolvenzverwalter (Angehörige der freien Berufe)
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • Unternehmen mit Beteiligungen zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben
  • Gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen

Was ist zu beachten?

Der Antrag zur BAFA-Förderung für Unternehmensberatung zum Datenschutz muss unbedingt vor Beginn der Beratung gestellt und bewilligt sein. Das bisher erforderliche Beratungsgespräch vor Beantragung der Fördermaßnahme entfällt und Sie können den Antrag direkt über die Webseite der BAFA stellen. Nur bei positiver Bewilligung ist eine spätere Förderung durch die BAFA möglich. Beachten Sie, dass die erhöhte Förderung vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Damit Sie in den Genuss der Förderung kommen, muss der Antrag daher rechtzeitig eingereicht sein.

Sie wollen wissen wie Ihr Unternehmen die gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllt? Sie spielen mit dem Gedanken dies durch eine Ist-Aufnahme herauszufinden? Oder wollen Sie besondere Projektvorhaben, wie z.B. Anforderungen an Home Office, Auswahl von Videokonferenztools näher betrachten? Sprechen Sie uns gerne an, dafür stehen wir an Ihrer Seite!

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