Referenzen

Softwareunternehmen

Umsetzung von Datenschutzanforderungen bei DPS
BrandMaker

Soziale Einrichtungen


Industrieunternehmen und datenschutzaffine Organisationen

Details zur Ausgangslage, dem Lösungsweg und zum Kundennutzen des jeweiligen Projekts unserer Referenzen erhalten Sie durch Klicken auf das jeweilige Logo.

Datenschutzsiegel

Datenschutzsiegel für ENSECUR Kunden

Ihre Anstrengungen für Datenschutz und Datensicherheit sollen honoriert werden. Leider ist es nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen Basisanforderungen im Datenschutz erfüllen, daher wollen wir die Anstrengungen unserer Kunden honorieren. Wir verleihen im Rahmen unserer Betreuung ein Datenschutzsiegel, wenn diese definierte Mindestanforderungen im Datenschutz erfüllen.

Der Nutzen für Sie liegt auf der Hand: Gemäß dem Motto: „Tue Gutes und Rede darüber“ unterstützen wir Sie dabei, Ihre Anstrengungen für Datenschutz und Datensicherheit nach außen zu tragen. Damit sorgen Sie bei Kunden, Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartnern für Vertrauen.

Silber: Datenschutz Auszeichnung

Das silberne Datenschutzsiegel wird für folgende Aktivitäten verliehen:

  • Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten seit mindestens 6 Monaten
  • Prozessanalyse und Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten der wichtigsten datenverarbeitenden Geschäftsprozesse
  • Überprüfung der wichtigsten datenverarbeitenden Geschäftsprozesse analog des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten auf legitime Datenverarbeitung
  • Dokumentation und Bewertung der vorhandenen technischen u. organisatorischen Maßnahmen (Sicherheit der Verarbeitung Art. 32 DS-GVO) sowie Hinweise zur Verbesserung
  • Überprüfung der ausgelagerten Datenverarbeitungen auf Vorliegen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO oder einer Datenübermittlung (z.B. sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers beim Abschluss einer schriftlichen Zusatzvereinbarung).
  • Überprüfung ausgelagerter internationaler Datenverarbeitungen auf Vorliegen von Rechtsgrundlagen und angemessenem Datenschutzniveau sowie Hinweise zur Verbesserung
  • Risikobewertung hinsichtlich Meldepflicht bei einem Datenschutzverstoß; Definition präventiver Maßnahmen
  • Datenschutzschulung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 4 DS-GVO)
  • Kontinuierliche Optimierung durch Überprüfung der Datenschutz-Maßnahmen im Unternehmen
  • Sicherstellung der Betroffenenrechte (insbesondere Information der Betroffenen im Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten)

Mehr Vertrauen durch Datenschutzsiegel

Wenn Sie auf Webseiten bzw. in der dortigen Datenschutzerklärung unserer Kunden ein solches Siegel vorfinden, dann können Sie darauf vertrauen, dass diese die genannten Kriterien erfüllen. Außerdem können Sie davon ausgehen, dass diese aktiv von uns betreut werden und dass der Datenschutz dort aktiv gelebt wird.

Was unsere Siegel nicht sind: Die Siegel haben nicht den Anspruch als Nachweis einer definierten Zertifizierung wie der ISO27001 oder dem Datenschutzstandard DS-BVD-GDD-01 zu dienen.