Geschäftsleitung und Betriebsrat einigen sich in kurzer Zeit auf Vetriebsvereinbarung

Kundennutzen

  • Neutrale Mediation zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat sorgt für schnelle Einigung bei einer Betriebsvereinbarung
  • Berücksichtigung der Datenschutzanforderungen an die Einführung einer VOIP-Telefonanlage
  • Beschleunigtes Verfahren zur Einigung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ausgangslage

Uns erreichte der dringende Anruf einer sozialen Einrichtung. Die Geschäftsleitung plante die Umstellung auf eine VOIP-Telefonanlage. Der Betriebsrat wurde über die geplanten Änderungen informiert, hatte jedoch inhaltliche Fragen zur genauen Umsetzung der Betriebsvereinbarung, die nicht unmittelbar beantwortet werden konnten. Es bestand die Gefahr, dass sich die Einführung der VOIP-Telefonanlage verzögern würde, da Bedenken seitens des Betriebsrats nicht ausgeräumt werden konnten.

Lösungsweg

  • Initiale Sitzung mit Geschäftsleitung, Betriebsrat und Dienstleister, der die Telefonanlage bereitstellt und Datenschutzbeauftragtem
  • Gewinnung des Verständnisses über die technischen Funktionen der Telefonanlage
  • Der Datenschutzbeauftragte berücksichtigt den Datenschutz der Beschäftigten und wirkt auf datenschutzfreundliche Einstellungen der VOIP-Telefonanlage hin. Dadurch können die berechtigen Bedenken des Betriebsrats ausgeräumt werden und die letzten Details der Betriebsvereinbarung geklärt werden.

Ergebnis

Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat der sozialen Einrichtung profitierten durch unsere neutrale Mediation und duch das technische Verständnis der VOIP-Telefonanlage. Dadurch konnten datenschutzfreundliche Einstellungen vorgenommen werden, die den datenschutzkonformen Einsatz der VOIP-Telefonanlage ermöglichte. Somit konnte der Betriebsrat der Betriebsvereinbarung zustimmen und die Geschäftsleitung die VOIP-Telefonanlage kurzfristig einführen.