Warnung vor „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Immer wieder erreichen uns in diesen Tagen Anrufe, Hinweise und Anfragen bezüglich einer „Eiligen-FAX-Mitteilung“. Bei dem Absender handelt es sich um eine in Oranienburg ansässige selbsternannte „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Sie fordert Unternehmen mit einer Fristsetzung zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisschutz nach EU-DSGVO“ auf.

Niemand ist verpflichtet, Angaben an eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu übermitteln.

In diesem Schreiben wird es so dargestellt, dass es sich um eine „Pflichtmeldung“ zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus der EU-DSGVO handelt. Erst im Kleingedruckten erfährt man, dass es sich hierbei um einen über 3 Jahre laufenden Vertrag handelt, der sich „Leistungspaket Basisdatenschutz“ nennt und der „netto, zzgl. Ust: 498“ kostet.

Der richtige Platz für solche Angebote ist der Schredder.

Die Warnung können Sie ebenfalls auf der Seite des LfDI Baden-Württemberg nachlesen.

05.10.2018

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